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BFH, 09.10.1974 - VII R 11/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gerichtliches Verfahren - Beteiligte - Anwendbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 116, 301
- BStBl II 1975, 826
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.06.1971 - VII K 31/67
Zahlung von Prozeßzinsen - Klage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - …
Auszug aus BFH, 09.10.1974 - VII R 11/72
Seine Entscheidung sei nicht mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 1971 VII K 31/67 (BFHE 103, 28 , BStBl II 1971, 740 ) vereinbar, das bestätige, daß § 111 FGO keine generelle Verzinsungspflicht für alle Fälle vorsehe, in denen der Steuerpflichtige zu Unrecht Abgaben habe entrichten müssen.Das BFH-Urteil VII K 31/67 habe für den gegenwärtigen Fall keine Bedeutung, weil hier die Steuer nicht aus Billigkeits-, sondern aus Rechtsgründen zu erstatten gewesen sei.
- FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 123/18
Keine Verzinsung von Erstattungen im Rahmen eines Einspruchsverfahrens - Erhebung …
Der Tatbestand des § 236 Abs. 1 Satz 1 AO setzt voraus, dass der zu verzinsende Erstattungsanspruch vom Steuerpflichtigen selbst rechtshängig gemacht worden ist (vgl. nur BFH, Urteil vom 16.12.1987, I R 350/83, BFHE 116, 301). - FG Niedersachsen, 21.07.2011 - 3 K 203/11
Anspruch auf Prozessverzinsung eines Erstattungsanspruchs aus der …
Eine ähnliche Sachverhaltskonstellation lag dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Oktober 1974 (VII R 11/72, BFHE 116, 301, BStBl II 1975, 826) zugrunde. - BFH, 10.11.1983 - V R 13/79
Anspruch auf Prozeßzinsen - Umsatzsteuer - Steuerschuldner - Steuerfestsetzung
Der Zinsanspruch, der selbst dem materiellen Recht zuzuordnen ist, knüpft an die Beteiligtenstellung im finanzgerichtlichen Verfahren an (vgl. § 111 Abs. 3 FGO; s. auch Urteil vom 9. Oktober 1974 VII R 11/72, BFHE 116, 301, BStBl II 1975, 826). - FG Köln, 03.07.2002 - 15 K 4409/01
Verzinsung nur bei rechtshängiger Steuervergütung
Dem folgt der erkennende Senat und wendet die dort gefundenen Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall an, in dem der Musterprozess nicht einen anderen Steuerabschnitt, sondern sogar einen anderen Anspruchsberechtigten betrifft (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 09. Oktober 1974 VII R 11/72, BStBl II 1975, 826).